Überweisung vom Arzt

Zuweisung und Verrechnung
Für die Kinder-Physiotherapie benötigen Sie eine Physiotherapie-Überweisung von einem Arzt. Diese müssen Sie beim zuständigen Krankenversicherungsträger bewilligen lassen. Am Ende einer Therapieserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie (wie bei einem Wahlarzt) zunächst auf mein Konto einzahlen. Mit der bewilligten Überweisung und der Einzahlungsbestätigung bekommen Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.

Im Bereich der Prävention (z.B. Tipps fürs Handling eines Neugeborenen, Haltungsschulung für ein Schulkind) brauchen Sie keine Überweisung mitzubringen.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich nachzufragen, ob die Kosten für Physiotherapie und/oder Osteopathie übernommen werden.

Kinderphysiotherapie Schustereder
Josef-Pöll-Strasse 1
A-6020 Innsbruck
T +43(0)650-20 10 807